Ich bin seit 40 Jahren in der Immobilienbranche tätig.
Karl-Heinz Wickert
Lassen Sie sich intern in unsere Datenbank eintragen. Sie werden informiert bevor ein Objekt veröffentlicht wird.
Der Eintrag ist kostenfrei. Je detallierter Sie uns Informationen und Wunschvorstellungen mitteilen, desto schneller finden wir das passende Objekt für Sie.
Es erfolgt die Besichtigung und das Gespräch Verkäufer. Sind sich Verkäufer und Käufer über den Kaufpreis einig, wird ein Notar mit der Erstellung des Kaufvertrages beauftragt.
Zunächst erhalten beide Parteien eine Vertragsentwurf zur Prüfung.
Bei dem anschließenden Notartermin wird der gesamte Text vom Notar vorgelesen. Gibt es keinen Einwand unterschreiben, Käufer, Verkäufer und Notar den Kaufvertrag.
Eine Ausfertigung des Vertrages wird dem zuständigem Finanzamt übersand. Von dort bekommt der Käufer den Bescheid über die Grunderwerbsteuer. Diese muss zeitnah bezahlt werden. Gleichzeitig beantragt der Notar eine Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Verkäufer, zwischen dem Kauf und der Umschreibung nicht mehr auf die Immobilie zugreifen kann.
Nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Eintragung als Eigentümers im Grundbuch.
Da die Eintragung manchmal bis zu 6 Monaten dauert, hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass Sie in der gekauften Immobilie schon wohnen und alle Rechte und Pflichten des Verkäufers übernehmen.
Damit wir die passende Immobilie für Sie finden, benötigen wir genaue Angaben
Wo soll sich das Objekt befinden?
Damit wir Ihnen nur Objekte anbieten, die Sie auch finanzieren können, empfehlen wir Ihnen Ihre finanziellen Möglichkeiten berechnen zu lassen.
Der Weg eine Immobilie zu erwerben, sollte Spaß machen.
Ich begleite Sie gerne bei Verwirklichung Ihres Traumes.
Bei sehr kleinen Räumen ist es oft besser, wenn die Möbel noch vorhanden sind, so kann der Käufer sehen, dass man auch kleine Räume wohnlich gestalten kann.
Bei großen Räumen spielt es keine Rolle ob die Möbel vorhanden oder die Räume leer sind.
Ich habe oft Wohnungen gesehen die total mit Möbel zu gestellt waren. Ich konnte nur durch die Wohnung gehen wenn man Sessel verschob. Die Ursache war oft das die Besitzer zu große Möbel für die Raumgröße gekauft hatten. Das macht kein guten Eindruck und der Raum wirkt noch kleiner.
Bei einer abendlichen Besichtigung ist es wichtig die Räume gut zu beleuchten. Dunkle Räume wirken erdrückend und das ist nicht verkaufsfördernd.
Es sind oft Kleinigkeiten mit denen man Räume verändern kann und das Objekt dadurch aufgewertet.
z. B. Garten:
Unkraut auf den Gehwegen entfernen.
Verschmutzte Fasaden reinigen oder streichen.
Holzflächen, bei denen die Farbe abblättert
z. B. Fenster, Türen und Zäune streichen,
Moos vom Dach entfernen
Hecke schneiden
Sauberkeit ist ein wichtiges Kriterium.
Denn der erste Eindruck entscheidet oft über den Kauf.
Zeit und Geduld!
Ein ansprechende und aussagefähiges Exposé, das den Interssenten neugierig macht, das Objekt kennen zu lernen.
Durch eine Anzeige bekommen Sie viele Anrufe.
Sie müssen dann herausfiltern, wem zeige ich mein Objekt? Ist der Interessent ein potenzieller Käufer oder nur jemand, der sich gerne Objekte anschaut um sich erstmal zu informieren.
Kennt der Interessent seinen Finanzierungsrahmen?
Meine Aufgabe ist es Ihnen diese Arbeit abzunehmen und Ihre Interessen bei dem zukünftigen Käufer zu vertreten und Ihr Objekt zu verkaufen. Natürlich müssen beide Parteien für diese Dienstleistung einen Preis zahlen.
In der heutigen Zeit lassen viele Verkäufer, die keinen Makler beauftragen möchten, sich ein Online-Gutachten erstellen und meinen das wäre der richtige Preis. Aber übverlegen Sie einmal. Glauben Sie wirklich das man ein Objekt nach einem Fragebogen bewerten kann?
Ich glaube es nicht, denn wenn ich ein Objekt vom Keller bis zum Dachboden besichtige, dann habe ich einen umfassenden Eindruck von dem Objekt und kann das dann dem Käufer ganz anders präsentieren.
Als Makler muss man einen kleinen Spagat machen, denn man muss die Interessen des Verkäufers vertreten und die Interessen des Käufers herausfinden, damit man beide Parteien zusammen bringt und beide glücklich und zufrieden sind.
Kopie des Grundbuchauszuges
Lageplan
Zeichnungen vom Objekt
Grundbesitzabgaben
Nebenkostenabrechnungen Strom- und Heizkosten
Energieausweis
Ja, den brauche ich, denn ohne den Ausweis kann ich kein Objekt verkaufen. Seit 2014 der Novelle der Energiesparverordnung müssen Verkäufer den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen. Geschieht das nicht muss man mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Energiebedarf: Das ist der aussagefähigste, denn er zeigt den tatsächlichen Verbrauch ihrer Immobilie.
Energieverbrauchswert: Dort werden die Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre zu grunde gelegt.
Ich bin jetzt seit 40 Jahren in der Immobilienbranche tätig.
Meine Philosophie ist es immer gewesen und ist auch heute noch nur eine kleine Anzahl von Objekten zu bearbeiten und meine ganze Zeit und Energie dafür einzusetzen. Ich staune manchmal, wie Kollegen es schaffen gleichzeitig eine hohe Anzahl an Objekten vermitteln.